Neudorff
Neudorff Netz-Schwefelit WG 75 g (5 x 15 g)
Artikelnummer Neudorff-00868
- 796 g/kg Schwefel
- Spritzpulver zur Bekämpfung folgender Pilzkrankheiten:
- - Echter Mehltau an Rosen und Zierpflanzen im Freiland
- Amerikanische Stachelbeermehltau
- Echter Mehltau an Weinreben im Freiland
- Echter Mehltau an Gemüsekulturen im Freiland - mit befallsmindernder Wirkung auf Spinnmilben, Gallmilben und Pockenmilben (Weinreben)
- nicht bienengefährlich#
- Anwendung durch nicht- berufliche Anwender zulässig
Neudorff Netz-Schwefelit WG ist ein Spritzpulver zur Bekämpfung folgender Pilzkrankheiten:
- Echter Mehltau an Rosen und Zierpflanzen im Freiland
- Amerikanischer Stachelbeermehltau
- Echter Mehltau an Weinreben im Freiland
- Echter Mehltau und Schorf an Kernobst
- Echter Mehltau an Gurken im Freiland
§ 18 a Lückenindikation für den Erwerbsgartenbau genehmigt: gegen Gallmilben an Brombeeren und Johannisbeeren, gegen Echten Mehltau an Fruchtgemüse, Wurzel- und Knollengemüse im Freiland und Fruchtgemüse im Gewächshaus
Es besitzt eine befallsmindernde Wirkung auf Spinnmilben, Gallmilben und Pockenmilben an Weinreben. Die Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Lieferumfang: 75g
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung und das Merkblatt Pflanzenschutz richtig gemacht.
Zulassungsnummer | 050006-60 |
Zulassungsinhaber | agrostulln GmbH |
Weitere Vertriebsfirmen | W. NEUDORFF GMBH KG |
Zulassungsende | 31.12.20 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Wirkstoffgehalt | 796 g/kg Schwefel |
Formulierung | Wasserdispergierbares Granulat |
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV | |
Kennzeichnung nach GefStoffV | |
Signalwort (GHS) | |
Gefahrenpiktogramme (GHS) | |
Gefahrenhinweise (GHS) | Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
Sicherheitshinweise (GHS) | Inhalt/Behälter ... zuführen. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | |
Anwendungs- bestimmungen | NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
Auflagen | NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. VH302: Der Arsen- und Selengehalt des Schwefels darf 250 mg/kg nicht überschreiten. WMFM2: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M2 |
Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |